Der Gebäude- Energieausweis
Der Gebäude- Energieausweis ist eine Kurz- Version der Gebäude- Energieberatung vor Ort. Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden. Er liefert einen wichtigen ersten Anhaltspunkt dafür, wie bei einem Gebäude dauerhaft Energie und Heizkosten gespart werden können. Ein Vorteil sowohl für Eigentümer als auch für Käufer und Mieter. Der Energieverbrauch wird transparent, dies erleichtert Käufern und Mietern die Auswahl und den Vergleich von Gebäuden. Wer mit einem Energieausweis die hohe energetische Qualität seines Gebäudes aufzeigen kann, ist somit klar im Vorteil und verbessert die Vermietungs- und Verkaufschancen. Aber auch wenn das Haus nicht verkauft oder vermietet werden soll- mit dem Energieausweis erhalten Sie wichtige Hinweise, wie Sie den Energiebedarf Ihres Gebäudes senken können. Bevor es an die Modernisierung geht, sollte aber eine detaillierte Gebäude- Energieberatung erfolgen. Durch sie erhalten Sie einen umfassenden Modernisierungsfahrplan. Er zeigt deutlich welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge vorgenommen werden sollten und wann sich diese rechnen. Ebenso werden mögliche Förderprogramme und Zuschüsse aufgezeigt. Der Gebäude- Energieausweis wird ab dem 01. Juli 2008 schrittweise Pflicht. 01. Juli 2008 Wohnimmobilien Baujahr 1965 oder früher 01. Oktober 2008 Wahlfreiheit zwischen Energieausweis- Arten endet. Verbrauchsenergieausweis noch zulässig für Wohngebäude Baujahr 1977 o. früher und Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. 01. Januar 2009 Wohnimmobilien durchgängig Das heißt, Mieter und Käufer können dann von dem Hausverwalter, Vermieter und Verkäufer, den Gebäude- Energieausweis anfordern, und dieser muss ihn vorlegen können !
 Jährliche Wärmeverluste eines Einfamilienhauses, mit und ohne Wärmedämmung
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