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ESG Schema

Damit wird Nachhaltigkeit zur messbaren, vergleichbaren und überprüfbaren Größe – ein zentraler Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Unternehmen, die diese Entwicklung proaktiv gestalten, können nicht nur regulatorische Risiken vermeiden, sondern auch ihre Reputation stärken und sich langfristig zukunftsfähig aufstellen. Deswegen bedeuten ESG und CSRD viel auch für kleine Unternehmen.

Was bedeuten ESG und CSRD für Ihr Unternehmen?

Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Handeln sind für Unternehmen heute wichtiger denn je. Der zunehmende Druck von Gesellschaft, Investoren und Regulierungsbehörden führt dazu, dass ökologisches, soziales und ethisches Handeln nicht mehr nur als freiwillige Initiative gilt, sondern als essenzieller Bestandteil unternehmerischer Verantwortung. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union hat diese Entwicklung maßgeblich vorangetrieben. Sie verpflichtet Unternehmen nun zur umfassenden Berichterstattung über ihre Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit.

Die CSRD erweitert die bisherige Berichtspflicht deutlich. Unternehmen müssen künftig nicht nur ihre finanzielle Leistungsfähigkeit offenlegen, sondern auch detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen – den sogenannten ESG-Faktoren – bereitstellen. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Umgang mit Klimarisiken, zur Einhaltung sozialer Standards in der Lieferkette, zu Diversität, Arbeitsbedingungen und zur verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Ziel der CSRD ist es, für mehr Transparenz zu sorgen und nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen zu fördern. Stakeholder wie Investoren, Kund:innen und Mitarbeitende sollen besser beurteilen können, wie nachhaltig ein Unternehmen tatsächlich agiert. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das nicht nur höhere Anforderungen an die Datenerhebung und -verarbeitung, sondern auch die Notwendigkeit, Nachhaltigkeit strategisch in ihre Geschäftsmodelle zu integrieren.

Warum Nachhaltigkeit jetzt Pflicht ist!

 

 

Nachhaltigkeit als gesetzliche Berichtspflicht

Die CSRD verpflichtet ab 2025 viele Unternehmen in der EU, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Im Fokus stehen:

  • Umwelteinflüsse: CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Ressourceneffizienz

  • Soziale Aspekte: Mitarbeiterrechte, Diversität, soziale Gerechtigkeit

  • Unternehmensführung: Ethik, Transparenz, Risikomanagement

Für viele Firmen bedeutet das: Nachhaltigkeit ist nicht mehr nur Imagefaktor, sondern wird zur Pflichtaufgabe.

Wen betrifft die CSRD-Berichtspflicht?

Sind Sie berichtspflichtig?

Die Berichtspflicht nach CSRD gilt für:

  • Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern

  • Unternehmen mit einem Umsatz über 40 Mio. € oder einer Bilanzsumme über 20 Mio. €

  • Börsennotierte Unternehmen (außer Kleinstunternehmen)

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten sich vorbereiten – denn oft fordern größere Partner Nachhaltigkeitsnachweise entlang der Lieferkette.

Wie Unternehmen nachhaltig berichten können und ein ESG Report aussieht

ESG-Strategie: So wird Nachhaltigkeit messbar

Ein erfolgreicher ESG-Bericht basiert auf einer klaren Strategie und nachvollziehbaren Kennzahlen. Dabei helfen:

  • Materialitätsanalyse

  • Nachhaltigkeitsziele und KPIs

  • Reporting nach EFRAG-Standards (European Financial Reporting Advisory Group)

Mit einer strukturierten Herangehensweise wird Ihre ESG-Berichterstattung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil.

Fazit & Call-to-Action

Jetzt handeln: Nachhaltigkeit strategisch umsetzen

Die CSRD-Berichtspflicht ist ein klarer Weckruf: Nachhaltigkeit muss in alle Unternehmensbereiche integriert werden. Wer frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Investoren und Partnern.

👉 Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur ESG-Strategie und Ihrer Berichtspflicht.


 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU ist eine neue Verordnung, die Unternehmen zu einer umfassenderen und transparenteren Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistungen verpflichtet. Sie wurde im Januar 2023 verabschiedet und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Ziel der CSRD ist es, die Qualität, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu verbessern und damit eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu unterstützen.

Die CSRD gilt für große Unternehmen sowie börsennotierte KMU (ausgenommen Kleinstunternehmen) in der EU. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen Unternehmen schrittweise über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) berichten. Dabei sind sie verpflichtet, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu verwenden, die klare Anforderungen an Inhalte, Daten und Methoden stellen.

Besonders im Fokus stehen Themen wie Klimarisiken, CO₂-Emissionen, soziale Gerechtigkeit und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Die CSRD bringt erhebliche Herausforderungen mit sich, eröffnet aber auch Chancen, da sie Transparenz fördert, Greenwashing erschwert und langfristig das Vertrauen von Investoren und Kunden stärkt. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Zudem wirkt sich die CSRD nicht nur auf externe Kommunikation aus, sondern beeinflusst auch interne Prozesse wie Risikomanagement, Controlling und strategische Planung. Nachhaltigkeit wird damit zu einem zentralen Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Wer jetzt handelt, kann Wettbewerbsvorteile erzielen, sich zukunftssicher aufstellen und seine Marke als verantwortungsbewusst positionieren – ein klarer Pluspunkt im Kampf um Talente, Kapital und Marktanteile.

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