
ESG und CSRD : Nachhaltig in die Zukunft berichten
Die EU mit Ihrer Europäische Richtlinie stärkt mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) die Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung. Im Fokus stehen die ESG-Kriterien: Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Unternehmen in der EU sind künftig gesetzlich verpflichtet, transparent und standardisiert über ihre nachhaltigen Maßnahmen und deren Auswirkungen zu berichten. Die ESG-Berichtspflicht betrifft große Unternehmen ab 2025 und auch kapitalmarktorientierte KMU ab 2026. Ziel ist es, nachhaltige Entwicklungen messbar und vergleichbar zu machen. Wer frühzeitig handelt, erfüllt nicht nur regulatorische Vorgaben, sondern positioniert sich nachhaltig am Markt und stärkt Vertrauen bei Investoren, Kunden und Partnern – im Einklang mit den ESG-Zielen der EU. Nachhaltig in die Zukunft.


ESG-Bericht gemäß CSRD ein Beispiel
1. Erklärung der Geschäftsleitung
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Vorwort des Vorstands zur Bedeutung von ESG
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Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeitsziele
2. Unternehmensprofil
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Geschäftsmodell und Tätigkeitsfelder
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Märkte und Standorte
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Wesentliche Veränderungen im Berichtszeitraum
3. Nachhaltigkeitsstrategie und Governance
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ESG-Strategie und langfristige Nachhaltigkeitsziele
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Verantwortlichkeiten und Governance-Strukturen (z.B. Nachhaltigkeitsgremien)
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Wesentlichkeitsanalyse (Identifikation relevanter ESG-Themen)
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Integration von ESG in Risikomanagement und Geschäftsprozesse
4. Umwelt (Environmental)
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Klimaschutz
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Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2, 3)
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Maßnahmen zur Emissionsreduktion und Ziele
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Anpassung an den Klimawandel
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Risikomanagement und Klimaanpassungsmaßnahmen
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Ressourcenmanagement und Kreislaufwirtschaft
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Energieverbrauch und erneuerbare Energien
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Wasserverbrauch, Abfallmanagement, Recycling
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Biodiversität und Ökosysteme
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Schutzmaßnahmen und Auswirkungen auf die Biodiversität
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5. Soziale Verantwortung (Social)
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Arbeitnehmerbelange
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Beschäftigtenstruktur, Diversität, Chancengleichheit
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Arbeitsbedingungen, Mitarbeitergesundheit und Sicherheit
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Weiterbildung und Entwicklung
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Achtung der Menschenrechte
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Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette
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Gesellschaftliches Engagement
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Soziale Projekte, Stakeholder-Dialoge und Partnerschaften
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6. Unternehmensführung (Governance)
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Unternehmensführung und Compliance
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Ethische Grundsätze und Compliance-Management
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Bekämpfung von Korruption und Bestechung
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Vergütungspolitik mit ESG-Bezug
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Nachhaltige Unternehmenssteuerung
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ESG im Risikomanagement
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Nachhaltigkeit im Aufsichtsrat und Vorstand
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7. Angaben gemäß EU-Taxonomie
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Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität
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Umsatz-, Investitions- und Ausgabenanteile gemäß EU-Taxonomie
8. ESG-Kennzahlen (ESG-KPIs)
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Übersicht relevanter ESG-Kennzahlen
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Entwicklung im Zeitvergleich und Zielerreichung
9. Methoden, Daten und Assurance
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Beschreibung der Methoden zur Datenerhebung und Berechnung
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Datenquellen und Qualitätssicherung
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Externe Prüfung (Assurance Statement)
10. Ausblick
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Geplante Maßnahmen und Ziele für zukünftige ESG-Entwicklung
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Ausblick auf Herausforderungen und strategische Anpassungen
11. Anhang
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Zusätzliche Informationen und Erläuterungen
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Verwendete Standards (z.B. ESRS/EFRAG, GRI, SASB)
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Impressum und Kontaktinformationen
Die Bedeutung der strukturierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Europäische Union neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt. Unternehmen sind nicht nur verpflichtet, über finanzielle Kennzahlen zu berichten, sondern müssen auch transparente und standardisierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen. Die strukturierte Gliederung des CSRD-Berichts stellt sicher, dass die Nachhaltigkeit ganzheitlich, nachvollziehbar und vergleichbar kommuniziert wird – für Investoren, Kunden, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit.
1. Erklärung der Geschäftsleitung: Nachhaltigkeit als Führungsaufgabe
Ein aussagekräftiges Vorwort des Vorstands ist mehr als nur ein formaler Einstieg – es unterstreicht die strategische Relevanz von Nachhaltigkeit. Die Darstellung der Unternehmensstrategie im ESG-Kontext sowie konkrete Nachhaltigkeitsziele zeigen, wie tief Nachhaltigkeit im Unternehmen verankert ist.
2. Unternehmensprofil: Transparenz schafft Vertrauen
Die Einordnung des Unternehmens in Bezug auf Geschäftsmodell, Standorte und Märkte gibt Lesern den notwendigen Kontext. Wesentliche Veränderungen im Berichtszeitraum helfen, nachhaltige Entwicklungen richtig einzuordnen, z. B. bei Expansionen oder Restrukturierungen.
3. Nachhaltigkeitsstrategie und Governance: Fundament der ESG-Integration
Ein zentrales Element jedes CSRD-Berichts ist die Nachhaltigkeitsstrategie. Die Beschreibung von Governance-Strukturen wie Nachhaltigkeitsgremien sowie die Wesentlichkeitsanalyse zeigen, wie ESG-Themen identifiziert, priorisiert und in das Risikomanagement integriert werden. Dies ist essenziell, um Nachhaltigkeit als Steuerungsgröße zu etablieren.
4. Umwelt: Umweltwirkungen systematisch darstellen
Der Bereich „Environmental“ behandelt zentrale Umweltthemen wie Treibhausgasemissionen (Scope 1–3), Energieverbrauch, Biodiversität und Ressourcenmanagement. Die konsequente Gliederung nach Themen wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel oder Kreislaufwirtschaft ermöglicht ein vollständiges Bild der ökologischen Nachhaltigkeit. Nur mit konsistenten Daten lassen sich Fortschritte glaubwürdig dokumentieren.
5. Soziale Verantwortung: Nachhaltigkeit braucht Menschlichkeit
Nachhaltigkeit betrifft nicht nur die Umwelt, sondern auch das soziale Umfeld eines Unternehmens. Berichte zur Diversität, Arbeitsschutz, Weiterbildung und Menschenrechten in der Lieferkette dokumentieren soziale Verantwortung. Gesellschaftliches Engagement stärkt die Position des Unternehmens als nachhaltiger Akteur im sozialen Raum.
6. Unternehmensführung: Governance als Garant für nachhaltiges Handeln
Ohne wirksame Governance kann Nachhaltigkeit nicht gelebt werden. Deshalb sind ethische Grundsätze, Compliance-Systeme und Maßnahmen gegen Korruption integrale Bestandteile der Berichterstattung. Auch die Verankerung von ESG im Vergütungs- und Risikomanagement signalisiert: Nachhaltigkeit ist kein Anhängsel, sondern Teil der Unternehmenssteuerung.
7. Angaben gemäß EU-Taxonomie: Nachhaltigkeit in Zahlen
Die Offenlegung von taxonomiekonformen Umsätzen, Investitionen und Ausgaben ist Pflicht. Dieser Abschnitt ermöglicht die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen und schafft Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung im Sinne der EU-Kriterien.
8. ESG-Kennzahlen: Messen, was zählt
Ein klar strukturierter Überblick über ESG-Kennzahlen (KPIs) zeigt, wie sich das Unternehmen entwickelt. Die Darstellung im Zeitverlauf und im Vergleich zu den gesetzten Zielen unterstreicht den Fokus auf messbare Nachhaltigkeit.
9. Methoden, Daten, Assurance: Glaubwürdigkeit durch Nachvollziehbarkeit
Die Beschreibung der Datenerhebung, verwendeten Methoden und externen Prüfverfahren (Assurance) ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit. Sie zeigt, dass Nachhaltigkeit nicht nur postuliert, sondern auch nachprüfbar dokumentiert wird.
10. Ausblick: Nachhaltigkeit zukunftsorientiert denken
Nachhaltigkeit ist ein Prozess. Der Ausblick zeigt, welche Maßnahmen geplant sind und wie strategische Anpassungen auf neue Herausforderungen erfolgen. Dies ist essenziell, um als nachhaltiges Unternehmen langfristig erfolgreich zu bleiben.
11. Anhang: Standards schaffen Vergleichbarkeit
Abschließend werden verwendete Berichtsstandards wie ESRS, GRI oder SASB offengelegt. Diese machen die Nachhaltigkeitsberichterstattung anschlussfähig und international vergleichbar – ein wichtiger Schritt für globale Akzeptanz.
Fazit: Die Einhaltung der CSRD-Struktur ist keine Bürokratiepflicht, sondern eine echte Chance. Sie hilft Unternehmen, Nachhaltigkeit strukturiert, glaubwürdig und wirkungsvoll zu kommunizieren – intern wie extern.